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7. Die Sängerin. Teil II

„Bach (Anna Magdalena) geb. 1700 war eine vortrefliche Sopranistin, und die zweyte Gattin von Joh. Sebastian Bach. Sie starb im J. 1757 ohne jemals öffentlich von diesem ihrem vortreflichem Talente Gebrauch gemacht zu haben.“ So schrieb Ernst Ludwig Gerber in seinem „Lexicon der Tonkünstler“, das 1790 erschien. Sein Vater war ein Schüler Johann Sebastian Bachs gewesen, was zur Schlussfolgerung führen könnte, dass diese Auskünfte über Anna Magdalena Bach eine besonders hohe Glaubwürdigkeit haben. Sie sind aber in mehrfacher Hinsicht inkorrekt. Das Geburts- und auch das Sterbejahr sind falsch angegeben und was ihr Wirken als Sängerin angeht, so hatte sie bis zum Umzug 1723 nach Leipzig eine Anstellung am Köthener Hof. (Siehe Beitrag: "Die Sängerin. Teil I") Heute bekannte Auszahlungsbelege von 1724, 1725 und 1729 beweisen, dass sie auch danach öffentlich auftrat. (Dok II, Seiten 144, 153, 190 f.) Diese drei Abrechnungen stammen aus Köthen. Sie sind kein Beweise, dass sie nur noch selten vor Publikum agierte, denn niemand weiß, wie viele andere Zahlungsnachweise verloren gingen. Diese Dokumente machen deutlich, dass Anna Magdalena Bach auch in ihrer Zeit in Leipzig auf einem sehr hohen Niveau sang. Das wird im Oktober 1730 durch keinen geringeren als ihren Ehemann bestätigt. In einem Brief an einen Schulfreund attestierte ihr Johann Sebastian Bach, dass sie „einen sauberen Soprano singet“. (Dok I, Seite 68) Es sei darauf hingewiesen: Er nutzte die Gegenwartsform. In diesem Brief hätte er nicht auf ihre Fähigkeiten eingehen müssen. Dass er es tat, zeigt eindeutig, dass ihre sängerischen Leistungen hohen Ansprüchen genügten. In seinen Urteilen über musikalische Fähigkeiten konnte er sehr deutlich sein. Im August 1730 hatte er zum Beispiel dem Leipziger Rat über die von der Stadt angestellten Musiker, die bei den Kirchenmusiken mitwirkten, mitgeteilt: „Von deren qualitäten und musicalischen Wißenschafften aber etwas nach der Warheit zu erwehnen, verbietet mir die Bescheidenheit. Jedoch ist zu consideriren, daß Sie theils emeriti, theils auch in keinem solchen exercitio sind, wie es wohl seyn solte“. Die ihm dabei zur Verfügung stehenden Sänger beschrieb er als „17 zu gebrauchende, 20. noch nicht zu gebrauchende, und 17 untüchtige“. (Dok I, Seiten 61, 64)


Es sei also festgehalten: Anna Magdalena Bach war auch Anfang der 1730er Jahre, zu einer Zeit, in welcher die Familie schon mehr als sieben Jahre in Leipzig lebte, eine sehr gute Sängerin. Musizieren auf hohem Niveau ist aber nicht mit einem Sonntagshut gleichzusetzen, der im Schrank liegt, dann kurz getragen wird und wieder für längere Zeit verschwindet. Musizieren auf hohem Niveau ist ohne regelmäßiges Üben nicht möglich, was in besonderem Maße für eine Künstlerin gilt, die zwischen 1723 und 1730 sieben Kinder zur Welt brachte. (Siehe Beitrag: "Wie viele Kinder hatte Anna Magdalena Bach zu versorgen?") Das Instrument einer Sängerin ist ihr Körper. Vor allem bei Schwangerschaften und Geburten kann es da zu größeren Veränderungen kommen. Anna Magdalena musste ihre Stimme also nicht nur regelmäßig schulen, sondern auch in besonderem Maße Aufmerksamkeit auf Veränderungen ihrer stimmlichen Mittel verwenden und darauf mit zeitaufwendigem Üben reagieren. Ohne die Aussicht auf regelmäßige Auftritte vor Publikum ist es kaum vorstellbar, dass sie für eine so anstrengende Arbeit die nötige Motivation aufbringen konnte. Dafür waren die Räume der Wohnung aber nicht geeignet. Selbst im größten Zimmer betrug die Entfernung von Wand zu Wand weniger als 6 Meter und kein Raum war über 30 Quadratmeter groß. (Spree 2021, Seiten 48 f.) Für eine Sängerin mit ausgebildeter Stimme ist es schwierig, unter solchen akustischen Bedingungen vor Publikum zu singen und für Zuhörer, die sich an der Darbietung einfach nur erfreuen wollen, meist kein Genuss.

Aber könnte Anna Magdalena Bach vielleicht auch nur geübt haben, um mit ihrem Ehemann und den Kindern Hausmusik zu machen, bei der sich die Teilnehmenden ohne weitere Zielstellung einfach nur am gemeinsamen Musizieren im eigenen Heim erfreuten? Liefert der bereits erwähnte Brief vom Oktober 1730 dafür Hinweise? Darin ging Johann Sebastian Bach nämlich nicht nur auf seine Ehefrau, sondern die gesamte Familie ein. Zusammenhängend schrieb er: „Insgesamt aber sind sie gebohrne Musici, u. kan versichern, daß schon ein Concert Vocaliter u. Instumentaliter mit meiner Familie formiren kan, zumahln da meine itzige Frau gar einen sauberen Soprano singet, auch meine älteste Tochter nicht schlimm einschläget.“ (Dok I, Seite 68) Die Vorstellung eines Musizierens der Eltern mit kleinen Kindern ist hier fehl am Platze. Sohn Wilhelm Friedemann war 19 Jahre alt. Keine drei Jahre später setzte er sich gegen Mitbewerber durch und erhielt die Organistenstelle an der Sophienkirche in Dresden. Fast zur gleichen Zeit bewarb sich der drei Jahre jüngere Carl Philipp Emanuel um die Organistenstelle an der Wenzelskirche in Naumburg. Es wurde zwar ein anderer Bewerber ausgewählt, doch dürfte Carl Philipp Emanuel das musikalische Können für diese Position besessen haben. Johann Gottfried Bernhard, beim Verfassen des Briefes 15 Jahre alt, wurde 1735 Organist in Mühlhausen. Diese Söhne waren Meisterschüler ihres Vaters, standen am Beginn ihrer Laufbahn als Berufsmusiker und spielten wie er nicht nur Tasteninstrumente. (Spree 2021, Seite 125) Die musikalischen Fähigkeiten von Anna Magdalena und der ältesten Tochter Catharina Dorothea, damals 21 Jahre alt, werden diesem hochkarätigen Ensemble entsprochen haben. Die anderen Kinder der Familie waren zu dieser Zeit 6, 4 und 1 Jahr alt. Sie werden an diesen „Concerten“ nicht mitgewirkt haben, sind doch auch keine Stücke ihres Vaters bekannt, in denen neben anspruchsvollen Stimmen auch einfache für Anfänger enthalten sind.

Da Johann Sebastian Bach diese „Concerte formierte“, wird er sich für deren Qualität verantwortlich gesehen haben. Sohn Carl Philipp Emanuel berichtet von ihm: „Sein Gehör war so fein, daß er bey den vollstimmigsten Musiken, auch den geringsten Fehler zu entdecken vermögend war. Nur Schade, daß er selten das Glück gehabt, lauter solche Ausführer seiner Arbeit zu finden, die ihm diese verdrießlichen Bemerkungen ersparet hätten.“ (Dok III, Seite 87) Er sah wohl immer Verbesserungspotential bei musikalischen Vorträgen und wird das Menschen, für die er sich verantwortlich fühlte, auch mitgeteilt haben.

So steht außer Frage: In der Wohnung der Familie Bach erklang ständig Musik. Dort wurde unterrichtet, geübt, geprobt. Das war aber keine Hausmusik, die ausschließlich zur Freude der Ausführenden erklang und davon schreibt Johann Sebastian Bach in dem besagten Brief auch nichts. Er teilt nicht mit, wo diese „Concerte“ letztlich stattfanden. In den Zeilen ist zweifellos seine Freude an den musikalischen Fähigkeiten seiner Angehörigen zu spüren. Es sei aber nicht vergessen: In diesem Haushalt wurde mit Musik Geld verdient. Die Annahme, dass vorhandenes Potential nicht für die Erlangung zusätzlicher Einkünfte genutzt wurde, hieße wirtschaftliches Unvermögen zu unterstellen und dass es genutzt wurde, belegt die bereits erwähnte Rechnung aus Köthen von 1729. Dort ist zu lesen, dass der „CapellMeister Bachen, deßen Ehefrau und Sohne auß Leipzig“ bei „Musiquen“ mitwirkten und dafür bezahlt wurden.

Ausschnitt aus einer Abrechnung des Köthener Hofs vom 25. März 1729

(Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 73 Kammer-Köthen, Kammerrechnung 1728 – 1729, Seite 115)


Wenn Anna Magdalena Bach auch zu dieser Zeit sehr gut sang und Auftritte vor Publikum (mit Honorar) die Motivation für das notwendige Üben waren, dann stellen sich verschiedene Fragen: Wo konnte sie in Leipzig auftreten? Welche Anlässe boten sich dafür an? Gibt es Hinweise auf Kompositionen ihres Ehemanns, in denen er ihre Fähigkeiten berücksichtigte? Darauf soll in "Die Sängerin. Teil III" eingegangen werden.




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